Der Antrag möge wie folgt geändert werden:
In Ziffer II. 2. wird der neuen Ziffer 2 folgender Satz angefügt:
„Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das von der Versammlungsleitung öffentlich zu ziehende Los.“
Begründung
Der Satz ist bei der Ausfertigung des Antrages verloren gegangen. Er ist aber notwendig um die Folgen eines Gleichstandes im dritten Wahlgang zu beschreiben.
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